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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme erfolgt durch das Technische Sekretariat der OVCW.
Die OVCW nimmt die in Absatz 2 genannte Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Der Hohe Vertreter trifft dafür mit der OVCW die erforderlichen Vereinbarungen.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten obliegt der OVCW. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten obliegt der OVCW. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen…
Die OVCW nimmt die Aufgabe nach Absatz 2 unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit…
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts obliegt der OVCW. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) verantwortlich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.