Erwägungsgrund 2 32013D0726
Am 27. September 2013 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2118 (2013) angenommen, in der er sich dem Beschluss des OVCW-Exekutivrats anschließt und seiner tiefen Empörung darüber Ausdruck verleiht, dass nach den Schlussfolgerungen im Bericht der VN-Mission am 21. August 2013 im Umland von Damaskus chemische Waffen eingesetzt wurden, in der er ferner verurteilt, dass als Folge davon Zivilpersonen getötet wurden, bekräftigt, dass der Einsatz von chemischen Waffen einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, und betont, dass die für einen Einsatz von chemischen Waffen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen müssen; zudem betont er darin, dass die Lösung der derzeitigen Krise in der Arabischen Republik Syrien einzig über einen alle Seiten einschließenden und unter syrischer Führung stehenden politischen Prozess auf der Grundlage des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 erfolgen kann, und hebt er hervor, dass die internationale Syrien-Konferenz so bald wie möglich einberufen werden muss.