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Entsprechend Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Hrvatska narodna banka Gelegenheit gehabt, vor der Verabschiedung dieses Beschlusses eine Stellungnahme abzugeben.
Entsprechend Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Eesti Pank Gelegenheit gehabt, vor der Verabschiedung dieses…
Gemäß Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Banka Slovenije eine Einladung zur Teilnahme an der Sitzung des…
Im Hinblick auf die Artikel 3.5 und 4.7 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank wurden die Präsidenten der Zentralbank von Zypern und der Bank…
Zur näheren Ausführung der Bestimmungen dieses Beschlusses und deren Umsetzung sowie zum Ergreifen angemessener Maßnahmen bei gegebenenfalls auftretenden…
Die Hrvatska narodna banka unterliegt seit dem 1. Januar 2023 Artikel 27.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen…
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.