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Gemäß Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Banka Slovenije eine Einladung zur Teilnahme an der Sitzung des EZB-Rates erhalten, in der dieser Beschluss gefasst wurde —
Im Hinblick auf die Artikel 3.5 und 4.7 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank wurden die Präsidenten der Zentralbank von Zypern und der Bank…
Entsprechend Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Eesti Pank Gelegenheit gehabt, vor der Verabschiedung dieses…
Artikel 5.2 erhält folgende Fassung: „Das Protokoll der Aussprachen des EZB-Rates wird von den Mitgliedern des EZB-Rates, die bei der Sitzung stimmberechtigt…
Sofern nichts Gegenteiliges in dieser Geschäftsordnung bestimmt wird, ist die Teilnahme an Sitzungen des EZB-Rates seinen Mitgliedern, dem Präsidenten des Rates…
Die Höhe des von der Banka Slovenije zu leistenden Beitrags bestimmt sich gemäß Artikel 49.2 der Satzung. Die Verweisungen in Artikel 49.2 auf die „Anzahl der…
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.