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Aufgrund des starken Rückgangs der Luftverkehrsemissionen im Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie beschloss der ICAO-Rat auf seiner 220. Tagung im Juni 2020, dass die Emissionen des Jahres 2019 als Referenzwert für die durch Luftfahrzeugbetreiber vorzunehmende Berechnung der Kompensation für die Jahre 2021 bis 2023 herangezogen werden sollten. Dieser Beschluss wurde von der 41. Versammlung der ICAO im Oktober 2022 gebilligt.
Die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber anhand der Emissionen jeweils des Jahres 2021, 2022 und 2023 würde im Zeitraum 2021-2023 für…
Am 7. Oktober 2022 beschloss die 41. ICAO-Versammlung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, den bis dahin geltenden Referenzwert von CORSIA für den…
Es ist davon auszugehen und in der Tat wichtig, dass der ICAO-Rat auf seiner 220. Tagung vom 8. bis 26. Juni 2020 einen Beschluss über die Änderung der…
Die ICAO-Versammlung nahm auf ihrer 38. Tagung (2013) die Entschließung an, nach der die ICAO und ihre Mitgliedstaaten mit ihren einschlägigen Organisationen…
Die derzeitige COVID-19-Pandemie wird zu einem deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr im Jahr 2020 führen. Damit werden auch…
Unbeschadet der Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.