Erwägungsgrund 7 32023D0136Die Mitgliedstaaten sollten CORSIA umsetzen, indem sie den Luftfahrzeugbetreibern, die über ein von einem Mitgliedstaat ausgestelltes…
Erwägungsgrund 14 32020D0954BESCHLUSS (EU) 2020/954 DES RATES vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
Die freiwillige Teilnahme an CORSIA bedeutet‚ dass gemäß Anhang 16 Band IV Absatz 3.2.1 eine Option für die Berechnung der Kompensationspflichten der…
Erwägungsgrund 13 32018D2027BESCHLUSS (EU) 2018/2027 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation einzunehmenden Standpunkt zur ersten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und zu Empfehlungen zum Umweltschutz — Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr (CORSIA)
Ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2035 werden voraussichtlich die Kompensationsanforderungen von CORSIA auf Flugzeugbetreiber Anwendung finden, die…
Erwägungsgrund 9 32020D0768BESCHLUSS (EU) 2020/768 DES RATES vom 9. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/915 des Rates hinsichtlich des — im Zusammenhang mit CORSIA — für die Messung des Anstiegs der CO2-Emissionen zu verwendenden Bezugszeitraums unter Berücksichtigung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Der Grundsatz der regelmäßigen Überprüfung sollte weiterhin gelten. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass in der Entschließung A40-19 vorgesehen ist,…
Erwägungsgrund 15 32020D0954BESCHLUSS (EU) 2020/954 DES RATES vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
Die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber anhand der Emissionen jeweils des Jahres 2021, 2022 und 2023 würde im Zeitraum 2021-2023 für…
Erwägungsgrund 1 32023D0136Das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation…