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BESCHLUSS (EU) 2023/142 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
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