Erwägungsgrund 2 32023D0142Nach Artikel 16.18 Absatz 2 des WPA EU-Japan gibt der Ausschuss der Sachverständigengruppe eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 3 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 17 Absatz 8 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32015D1860BESCHLUSS (EU) 2015/1860 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens sieht vor, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 3 32018D1279BESCHLUSS (EU) 2018/1279 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32012D0533BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (2012/533/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32020D2138BESCHLUSS (EU) 2020/2138 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.