Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2201BESCHLUSS (EU) 2023/2201 DES RATES vom 28. September 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die nach Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses abzugebende Erklärung zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0230BESCHLUSS (GASP) 2023/230 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0229BESCHLUSS (GASP) 2023/229 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.