Erwägungsgrund 2 32020D2142
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 ist festgelegt, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 dieses Beschlusses genannten Vereinbarung endet.