Erwägungsgrund 4 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 828 223 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D1134BESCHLUSS (EU) 2026/1134 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/008 BE/Liberty)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 033 869 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D0851BESCHLUSS (EU) 2026/851 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. März 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/007 BE/Casa)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 916 733 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 956 397 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D1558BESCHLUSS (EU) 2023/1558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/001 BE/LNSA)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 153 358 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32024D2854BESCHLUSS (EU) 2024/2854 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/001 BE/Match-Smatch)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 661 564 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.