Beschluss (EU) 2023/1493 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss bezüglich der Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme von zwei neu erlassenen Rechtsakten der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkts
Bei Verordnung (EU) 2023/1182 des Europäischen Parlaments und des Rates — soweit sie Richtlinie 2001/83/EG nicht ändert — und Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates handelt es sich um neu angenommene Rechtsakte der Union, die den Binnenmarkt für Waren betreffen und daher in den Anwendungsbereich des Windsor-Rahmens fallen.
Erwägungsgrund 3 32023D1493
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