Erwägungsgrund 5 32023D1575
Nach Artikel 9a Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG sollte bei der unionsweiten Menge der Zertifikate für 2024 der Ausschluss kleiner Anlagen aus dem EU-EHS gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2003/87/EG berücksichtigt werden. Seit der Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2020/1722 ist kein solcher Ausschluss erfolgt.