Erwägungsgrund 3 32023D2420BESCHLUSS (EU) 2023/2420 DES RATES vom 24. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, um es diesen Ländern zu ermöglichen, sich an der Asylagentur der Europäischen Union zu beteiligen
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2021/2303 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 3 32023D2099BESCHLUSS (EU) 2023/2099 DER KOMMISSION vom 28. September 2023 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 3 32022D1437BESCHLUSS (EU) 2022/1437 DER KOMMISSION vom 30. August 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2260 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Ersetzung der Anhänge A und B
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2260 sollte daher bestätigt werden.
Art. 1 Abs. 1 32023D1576Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2303 wird bestätigt.
Erwägungsgrund 3 32016D2063BESCHLUSS (EU) 2016/2063 DER KOMMISSION vom 24. November 2016 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2015/2219 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 6 32024R1803VERORDNUNG (EU) 2024/1803 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —