Art. 4 32010D0096BESCHLUSS 2010/96/GASP DES RATES vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Der Beschluss über die Einleitung der EU-Militärmission wird vom Rat nach Genehmigung des Missionsplans gefasst.
Art. 17 Abs. 1 32023D0162BESCHLUSS (GASP) 2023/162 DES RATES vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Die Mission wird durch einen Beschluss des Rates an dem Tag eingeleitet, den der Zivile Operationskommandeur der Mission empfiehlt, sobald die Mission ihre…
Erwägungsgrund 4 32023D2786BESCHLUSS (GASP) 2023/2786 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Am 15. November 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan für die zivile Säule der Initiative und den…
Erwägungsgrund 5 32023D2786BESCHLUSS (GASP) 2023/2786 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Auf Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs und des Militärischen Kommandeurs sollte die Initiative am 11. Dezember 2023 eingeleitet werden.
Art. 3 Abs. 1 32023D2786BESCHLUSS (GASP) 2023/2786 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Der Zivile Operationskommandeur wird ermächtigt, mit der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der zivilen Säule der Initiative mit sofortiger Wirkung zu beginnen.