Art. 22 32023D1599
Inkrafttreten und Beendigung
(1)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2)
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2027 .
(3)
Der vorliegende Beschluss wird gemäß den genehmigten Plänen für die Beendigung der Initiative und unbeschadet der im Beschluss (GASP) 2021/509 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der militärischen Säule aufgehoben.