Erwägungsgrund 2 32020D2142BESCHLUSS (GASP) 2020/2142 DES RATES vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1789 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 ist festgelegt, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in…
Art. 1 32023D0161Artikel 5 Satz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/649 erhält folgende Fassung: „Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Oktober 2023.“
Art. 1 32020D2142BESCHLUSS (GASP) 2020/2142 DES RATES vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1789 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 erhält folgende Fassung: „(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 30 Monate nach dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32022D1852BESCHLUSS (GASP) 2022/1852 DES RATES vom 4. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1656 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Nach Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 endet die Geltungsdauer des Beschlusses 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der dort in…
Art. 5 Abs. 2 32023D0654BESCHLUSS (GASP) 2023/654 DES RATES vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Abkommens oder am 21. September 2023,…
Erwägungsgrund 5 32021D2075BESCHLUSS (GASP) 2021/2075 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/979 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards
Die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2020/979 endet 14 Monate nach dem Tag des Abschlusses des in seinem Artikel 3 Absatz 4 genannten…