Erwägungsgrund 2 32020D2142In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 ist festgelegt, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in…
Erwägungsgrund 2 32023D0161BESCHLUSS (GASP) 2023/161 DES RATES vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Nach Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2021/649 ist vorgesehen, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3…
Art. 1 32025D2539BESCHLUSS (GASP) 2025/2539 DES RATES vom 11. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2269 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit“
Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/2269 erhält folgende Fassung: „Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 39 Monate nach Abschluss der in…
Erwägungsgrund 2 32022D1852BESCHLUSS (GASP) 2022/1852 DES RATES vom 4. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1656 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Nach Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1656 endet die Geltungsdauer des Beschlusses 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der dort in…
Art. 1 32023D2228BESCHLUSS (GASP) 2023/2228 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2024.“