Art. 1 32023D1683
Die rückzahlbaren Vorschüsse, die die Hauptsparte der Industrie- und Handelskammer La Rochelle ihrer Flughafensparte zwischen 2001 bis 2012 gewährte, stellen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Diese staatlichen Beihilfen wurden von Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt.
Die Unterfakturierung von Dienstleistungen, die die Hauptsparte der Industrie- und Handelskammer La Rochelle für ihre Flughafensparte zwischen 2001 bis 2005 erbrachte, stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Diese staatliche Beihilfe wurde von Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt.
Die finanziellen Zuwendungen, die das Department Charente-Maritime, der Gemeindeverband La Rochelle und die Region Poitou-Charentes dem Flughafen La Rochelle für Werbemaßnahmen des Flughafens La Rochelle gewährt haben, stellen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Diese staatliche Beihilfe wurde von Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt.
Die Investitionszuschüsse, die durch den Generalrat von Charente-Maritime, den Regionalrat von Poitou-Charentes, den Gemeindeverband La Rochelle und im Rahmen des EFRE zwischen 2001 bis 2005 gewährt wurden, stellen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Diese staatlichen Beihilfen wurde von Frankreich unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt.
Die Vergütung für Dienstleistungen, die dem Flughafen Rochefort/Saint-Agnant von der Industrie- und Handelskammer La Rochelle erbracht wurden, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die mutmaßliche Unterfakturierung von Dienstleistungen, die die Hauptsparte der Industrie- und Handelskammer La Rochelle für ihre Flughafensparte zwischen 2006 bis 2012 erbrachte, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die Zuschüsse, die aus dem FIATA für hoheitliche Aufgaben des Flughafens La Rochelle gewährt wurden, stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten staatlichen Beihilfen sind nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.