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Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zielt als plurilaterales Übereinkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation auf eine gegenseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte zwischen seinen Vertragsparteien ab. Die überarbeitete Fassung dieses Übereinkommens (im Folgenden „überarbeitetes GPA“) trat am 6. April 2014 in Kraft.
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen („Agreement on…
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden…
Das am 6. April 2014 in Kraft getretene Überarbeitete Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Revised Agreement on Government Procurement — im…
Am 17. März 2017 stellte die Republik Nordmazedonien (im Folgenden „Nordmazedonien“) einen Antrag auf Beitritt zu dem überarbeiteten Übereinkommen der…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.