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Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen („Agreement on Government Procurement“, im Folgenden „GPA“) genehmigt. Ziel des GPA ist es, einen multilateralen Rahmen ausgewogener Rechte und Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufträge zu schaffen, um den Welthandel zu liberalisieren und auszuweiten. Bei Aufträgen, die unter die Anhänge 1, 2, 4 und 5 sowie die Allgemeinen Anmerkungen zur Anlage I der Europäischen Union zum GPA sowie andere einschlägige, für die Union bindende internationale Übereinkommen fallen, sollten die öffentlichen Auftraggeber die Verpflichtungen aus den betreffenden Übereinkommen erfüllen, indem sie diese Richtlinie auf Wirtschaftsteilnehmer von Drittländern anwenden, die Unterzeichner der Übereinkommen sind.
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden…
Die Union sollte die Möglichkeit haben, ihre Rechte im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens durchzusetzen, wenn ein Handelspartner seine Verpflichtungen…
Die im Verteidigungsbereich durch Auftraggeber vergebenen Aufträge zur Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial sind vom Anwendungsbereich des im…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Das am 6. April 2014 in Kraft getretene Überarbeitete Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Revised Agreement on Government Procurement — im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.