Erwägungsgrund 2 32023D0190
Am 16. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2478 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 2 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/2478 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/2478 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab.