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Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser Beschluss sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass die Union von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, in Bezug auf diejenigen von diesem Übereinkommen erfassten Bereiche, die in die geteilte Zuständigkeit fallen, ihre externe Zuständigkeit auszuüben, soweit sie diese Zuständigkeit noch nicht intern ausgeübt hat.
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.