Erwägungsgrund 2 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Im Einklang mit Artikel 75 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 2 32017D0866BESCHLUSS (EU) 2017/866 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Asyl und das Verbot der Zurückweisung
Im Einklang mit Artikel 75 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 2 32018D0889BESCHLUSS (EU) 2018/889 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Nach Artikel 23 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Genehmigung auf.
Erwägungsgrund 11 32023D1974Die Union sollte neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei des BBNJ-Übereinkommens werden, da sowohl die Union als auch ihre Mitgliedstaaten über…
Erwägungsgrund 14 32023D1974Das BBNJ-Übereinkommen sollte unterzeichnet werden ––
Erwägungsgrund 12 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Das Übereinkommen sollte unterzeichnet werden —