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Die Union sollte neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei des BBNJ-Übereinkommens werden, da sowohl die Union als auch ihre Mitgliedstaaten über Zuständigkeiten in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen verfügen. Dieser Beschluss berührt nicht die Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten gemäß ihren internen Verfahren.
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Dieser Beschluss berührt nicht etwaige Vereinbarungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten über ihre jeweiligen Zuständigkeiten für die Erfüllung ihrer…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und seine vorläufige Anwendung berühren die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.