Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das BBNJ-Übereinkommen deckt vier Bereiche ab: maringenetische Ressourcen einschließlich einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile (Teil II des BBNJ-Übereinkommens), Maßnahmen wie gebietsbezogene Managementinstrumente, einschließlich Meeresschutzgebieten (Teil III des BBNJ-Übereinkommens), Umweltverträglichkeitsprüfungen (Teil IV des BBNJ-Übereinkommens) sowie Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie (Teil V des BBNJ-Übereinkommens). Das BBNJ-Übereinkommen wird weiter die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 („Leben unter Wasser“) unterstützen und dazu beitragen, die Ziele und Vorgaben des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal zu erreichen.
Unterstützung der auf eine wirksame nachhaltige Bewirtschaftung von Meeres- und Küstengebieten ausgerichteten Bemühungen der ÜLG durch Festlegung von…
Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der marinen und terrestrischen Ressourcen, die zum Schutz der Arten, Lebensräume und Ökosysteme außerhalb von…
Das BBNJ-Übereinkommen steht im Einklang mit den Umweltzielen der Union gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nämlich…
Der Globale Biodiversitätsrahmen, der auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 7.-19. Dezember…
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung sollte mit der Politik der Union im Bereich der Wasserbewirtschaftung vereinbar sein und…
Das LIFE-Programm sollte einen Beitrag leisten zu nachhaltiger Entwicklung und zur Verwirklichung der Gesamt- und Einzelziele gemäß den Rechtsvorschriften,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.