Erwägungsgrund 1 32026D0571
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Europäische Gemeinschaft das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (im Folgenden „SRÜ“) und des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens genehmigt.