Erwägungsgrund 4 32023D1977
Die Regierung von Bosnien und Herzegowina hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt von Bosnien und Herzegowina in Bezug auf seine Beteiligungsanteile im Internationalen Olivenrat und die Frist für die Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde festzulegen.