Erwägungsgrund 5 32023D1977
Da Bosnien und Herzegowina seine Olivensektoren in Bezug auf den Konsum fördert und vorhat, seine Erzeugung auszubauen, könnte sein Beitritt unter bestimmten Bedingungen zu einer Stärkung des Internationalen Olivenrates führen, insbesondere was die Vereinheitlichung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über die Merkmale von Olivenerzeugnissen zwecks Vermeidung von Handelshemmnissen anbelangt.