Erwägungsgrund 3 32018D0937BESCHLUSS (EU) 2018/937 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 28. Juni 2018 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Artikel 14 Absatz 2 EUV über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments findet daher im Zusammenhang mit den im Vertrag festgelegten weiteren…
Erwägungsgrund 2 32014D0278BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/278/EU)
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen daher in den Anwendungsbereich von Titel V des dritten Teils des Vertrags über die…
Erwägungsgrund 1 32022D2332BESCHLUSS (EU) 2022/2332 DES RATES vom 28. November 2022 über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich
Nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erlässt der Rat Beschlüsse, in denen der Standpunkt der Union zu einer bestimmten Frage…
§ 3 Abs. 2 IntVGGesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union
Absatz 1 gilt auch für Bestimmungen, die der Rat gemäß Artikel 25 Absatz 2, Artikel 223 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder Artikel 262 des Vertrags über die…
Erwägungsgrund 1 32016D0612BESCHLUSS (GASP) 2016/612 DES RATES vom 23. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Beteiligungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Nach Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses 2014/219/GASP des Rates werden die genauen Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in Übereinkünften gemäß…
Erwägungsgrund 2 32014D0230BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/230/EU)
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags. Ein separater…