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Die Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/639/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen aufgeführte Angelegenheiten. Angesichts des Urteils des Gerichtshofs vom 28. April 2015 in der Rechtssache C-28/12 Kommission/Rat sollten diese Bestimmungen nicht länger angewendet werden. Gestützt auf die Verträge sind neue Bestimmungen zu diesen Angelegenheiten nicht erforderlich, und Bestimmungen über Informationspflichten gegenüber der Kommission, wie die in Artikel 6 des Beschlusses 2012/639/EU genannten, sind nicht länger erforderlich. Folglich sollte die Geltungsdauer des Artikels 4 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 5 und 6 des Beschlusses 2012/639/EU zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses enden —
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2012/750/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2013/398/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2012/708/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2010/417/EG enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 2 bis 5 des Beschlusses 2006/959/EG enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung des Rates in Bezug auf verschiedene im Abkommen aufgeführte…
Da Artikel 5 des Beschlusses 2010/465/EU betreffend die Unterrichtung durch die Mitgliedstaaten nicht mehr erforderlich ist, sollte die Geltungsdauer des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.