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In seinem Urteil vom 1. März 2022 in der Rechtssache C-275/20 Kommission/Rat entschied der Gerichtshof, dass das Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/2169 insofern nicht mit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar ist, als es vorsieht, dass der Rat einstimmig beschließen muss. Für den Erlass von Beschlüssen, wie sie in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/2169 vorgesehenen sind, sollte die Abstimmungsregel nach Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 AEUV gelten, d. h. die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat.
Gemäß Artikel 48 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) kann der Europäische Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der…
Um den in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und in Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Dieser Beschluss wird unbeschadet der Artikel 15 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die zu ihrer Durchführung…
Dieser Beschluss gilt unbeschadet der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
In Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 6 des Geänderten Übereinkommens kann die Union nach dem Verfahren des Artikels 218 Absatz 9 des Vertrags über die…
Dieser Beschluss betrifft nicht die Bestimmungen von Artikel 17 des Abkommens, die die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.