Erwägungsgrund 2 32023D2062
In den nördlichen Regionen der Küstenstaaten am Golf von Guinea, nämlich Ghana, Côte d’Ivoire, Benin und Togo, verschlechtert sich die Sicherheitslage aufgrund der Krise in der zentralen Sahelzone.
In den nördlichen Regionen der Küstenstaaten am Golf von Guinea, nämlich Ghana, Côte d’Ivoire, Benin und Togo, verschlechtert sich die Sicherheitslage aufgrund der Krise in der zentralen Sahelzone.