Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Benin (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die Fähigkeiten der beninischen Streitkräfte zum Schutz der territorialen Unversehrtheit und Souveränität Benins sowie der Zivilbevölkerung des Landes vor internen und externen Angriffen sowie zum Beitragen zu Frieden und Stabilität in der Region zu stärken.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert:
ein Flugzeug zur Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung;
unbemannte Flugsysteme zur Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 30 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung und Leistungen, die nicht dazu…
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind,…
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Unterstützung und Ausrüstung, die nicht dazu…
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.