Art. 3 32023D2610BESCHLUSS (GASP) 2023/2610 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/661 (EUNAVFOR ATALANTA/3/2023)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 23. November 2023.
Art. 2 32023D2066BESCHLUSS (GASP) 2023/2066 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. August 2023.
Art. 2 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Art. 2 32023D1302BESCHLUSS (GASP) 2023/1302 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2023.
Art. 2 32017D2263BESCHLUSS (GASP) 2017/2263 DES RATES vom 7. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2017.