Art. 2 32023D2095BESCHLUSS (GASP) 2023/2095 DES RATES vom 28. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.
Art. 2 32023D2063BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.
Art. 2 32025D1473BESCHLUSS (GASP) 2025/1473 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2025.
Art. 3 32023D2610BESCHLUSS (GASP) 2023/2610 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/661 (EUNAVFOR ATALANTA/3/2023)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 23. November 2023.
Art. 2 32024D2003BESCHLUSS (GASP) 2024/2003 DES RATES vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.