Erwägungsgrund 2 32023D2073
Gemäß Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens wurde das Abkommen zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. Vorbehaltlich der Überprüfung durch die Vertragsparteien im jeweils letzten Jahr der Laufzeit kann das Abkommen mit seinen etwaigen Änderungen durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien um weitere fünf Jahre verlängert werden.