Erwägungsgrund 5 32023D2073
In ihrem Briefwechsel vom 7. November 2022 und 13. Dezember 2022 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.
In ihrem Briefwechsel vom 7. November 2022 und 13. Dezember 2022 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.