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Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 wählt der Rat nach Eingang der begründeten Stellungnahme des Auswahlausschusses einen der Kandidaten aus und ernennt ihn zum Europäischen Staatsanwalt des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaats.
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 wählt der Rat nach Eingang der begründeten Stellungnahmen des Auswahlausschusses einen der Kandidaten…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 wählt der Rat nach Eingang der begründeten Stellungnahmen des Auswahlausschusses einen der Kandidaten…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht ferner vor, dass der Rat jeden Europäischen Staatsanwalt aus von jedem Mitgliedstaat jeweils drei benannten Kandidaten nach…
Der Europäische Generalstaatsanwalt wird vom Europäischen Parlament und vom Rat aus dem Kreis der Kandidaten ernannt, die von dem in Artikel 14 Absatz 3 der…
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 benennt jeder teilnehmende Mitgliedstaat drei Kandidaten aus dem Kreis der Kandidaten für das Amt eines…
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 benennt jeder teilnehmende Mitgliedstaat drei Kandidaten aus dem Kreis der Kandidaten für das Amt eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.