Erwägungsgrund 1 32023D2099
Mit Schreiben an die Kommission vom 28. Juni 2023 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2022/850 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.
Mit Schreiben an die Kommission vom 28. Juni 2023 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2022/850 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.