Erwägungsgrund 2 32023D2099
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 ist an keine Bedingungen geknüpft, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 ist an keine Bedingungen geknüpft, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.