Beschluss (EU) 2023/2102 der Kommission vom 2. Oktober 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, muss sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten konsultieren, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben hat.
Erwägungsgrund 3 32023D2102
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