Erwägungsgrund 3 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 26.1 Absatz 4 Buchstabe d des Abkommens hat sich der Gemischte CETA-Ausschuss eine Geschäftsordnung zu geben.
Erwägungsgrund 3 32022D1976BESCHLUSS (EU) 2022/1976 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe f des Abkommens kann sich der Handelsausschuss eine Geschäftsordnung geben.
Erwägungsgrund 3 32019D1763BESCHLUSS (EU) 2019/1763 DES RATES vom 4. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Spezifikationen für die nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) und der Einheitlichen Technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertreten ist
Gemäß Artikel 13 des COTIF wird die Tätigkeit der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) unter anderem durch den…
Erwägungsgrund 2 32023D2116Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der OTIF wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingesetzt.
Erwägungsgrund 2 32024D1687BESCHLUSS (EU) 2024/1687 DES RATES vom 10. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 16. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bezug auf die Überarbeitung der einheitlichen technischen Vorschriften für das Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“, das Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“, die Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität sowie das Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der OTIF wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingesetzt.
Erwägungsgrund 3 32018D1875BESCHLUSS (EU) 2018/1875 DES RATES vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften — Allgemeine Bestimmungen — Teilsysteme (ETV GEN-B) und der einheitlichen technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertretenden Standpunkt
Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (im Folgenden „OTIF“)…