Erwägungsgrund 2 32026D1303Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der OTIF wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingerichtet.
Art. 1 Nr. 3 32023D2116BESCHLUSS (EU) 2023/2116 DES RATES vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen und betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken, hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen sowie hinsichtlich der Änderung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr zu vertretenden Standpunkt
Zustimmung zu der vom CTE vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen (CTE-Arbeitsdokument „TECH-23002 CTE“),
Erwägungsgrund 3 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 26.1 Absatz 4 Buchstabe d des Abkommens hat sich der Gemischte CETA-Ausschuss eine Geschäftsordnung zu geben.
Erwägungsgrund 2 32022D0936BESCHLUSS (EU) 2022/936 DES RATES vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderung der einheitlichen technischen Vorschriften zu Telematikanwendungen für den Güterverkehr und der Überarbeitung von Anlage B zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF über Abweichungen sowie im schriftlichen Verfahren des Revisionsausschusses der OTIF hinsichtlich der Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften ATMF zu vertretenden Standpunkt
Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der OTIF wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f COTIF eingesetzt.
Erwägungsgrund 2 32023D2116BESCHLUSS (EU) 2023/2116 DES RATES vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen und betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken, hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen sowie hinsichtlich der Änderung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr zu vertretenden Standpunkt
Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der OTIF wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingesetzt.