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Gemäß Artikel 16 § 10 des COTIF hat der Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit (im Folgenden „Ad-hoc-Ausschuss“) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) auf seiner sechsten Tagung am 18. April 2024 seine Geschäftsordnung angenommen. Gemäß Artikel 30 dieser Geschäftsordnung kann der Ad-hoc-Ausschuss seine Geschäftsordnung ändern.
Der Ad-hoc-Ausschuss beabsichtigt, auf seiner neunten Tagung am 23. und 24. Juni 2026 einen Beschluss zur Änderung seiner Geschäftsordnung anzunehmen, um sie an…
Die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ad-hoc-Ausschusses beruhen auf den auf der achten Tagung des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und…
Die Union stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung in der Fassung des Dokuments INST-26046-JUR9 des OTIF auf der neunten Tagung des…
Die Generalversammlung wird prüfen, ob es angezeigt ist, die Tätigkeiten des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation und der Arbeitsgruppe der Rechtsexperten unter…
Der Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses zur Änderung seiner Geschäftsordnung wird im Falle seiner Annahme für die Union sowie für diejenigen Mitgliedstaaten der…
Nach Artikel 18 des COTIF kann der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d des COTIF genannte von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.