Erwägungsgrund 12 32023D2871BESCHLUSS (GASP) 2023/2871 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 12 32023D0891BESCHLUSS (GASP) 2023/891 DES RATES vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 20 32023D1532BESCHLUSS (GASP) 2023/1532 DES RATES vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 48 32023D1217BESCHLUSS (GASP) 2023/1217 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 12 32022D2369BESCHLUSS (GASP) 2022/2369 DES RATES vom 3. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 12 32022D0351BESCHLUSS (GASP) 2022/351 DES RATES vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.