Erwägungsgrund 1 32023D2135
Der Rat hat am 30. Mai 2005 den Gemeinsamen Standpunkt 2005/411/GASP angenommen, mit dem die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/31/GASP des Rates verhängten Maßnahmen und die nach der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durchzuführenden Maßnahmen in einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst wurden.