Erwägungsgrund 1 32023D2187
Am 23. Juli 2007 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 893/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (im Folgenden „Abkommen“) an.