Erwägungsgrund 2 32023D2187
Im ersten Protokoll zum Abkommen sind für einen Zeitraum von sechs Jahren die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in der kiribatischen Fischereizone und die von der Union gewährte finanzielle Gegenleistung festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 15. September 2012.