Erwägungsgrund 6 32024D2869BESCHLUSS (EU) 2024/2869 DES RATES vom 5. November 2024 über im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie hinsichtlich der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit hat jede eingerichtete Arbeitsgruppe im gegenseitigen Einvernehmen ihre Geschäftsordnung,…
Erwägungsgrund 8 32023D2193Das ordnungsgemäße Funktionieren der Arbeitsgruppen erfordert eine Geschäftsordnung für ihre Arbeitsweise und sollte sich auf die Geschäftsordnung in Anhang 1…
Erwägungsgrund 4 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls hat sich die Arbeitsgruppe in gegenseitigem Einvernehmen eine Geschäftsordnung zu geben.
Erwägungsgrund 4 32024D2869BESCHLUSS (EU) 2024/2869 DES RATES vom 5. November 2024 über im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie hinsichtlich der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit hat jede eingerichtete Arbeitsgruppe – unter Aufsicht eines Ausschusses – diesen Ausschuss…
Art. 9 32022D0589BESCHLUSS (EU) 2022/589 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission
Die Gruppe gibt sich auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der Kommission mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder und im Einklang mit den horizontalen…
Erwägungsgrund 5 32023D2193Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit unterstützen die Arbeitsgruppen — unter Überwachung der Ausschüsse — die Ausschüsse bei…